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Gewaltenteilung
geschrieben am Mittwoch, den 28. Januar 2009, von André
Reinhard Gaier ist Richter am Bundesverfassungsgericht und seit kurzem Honorarprofessor an der Leibniz-Universität Hannover. Heute wird er seine Antrittsvorlesung zum Thema “Der Nichtraucherschutz als Herausforderung an den föderalen Staat” halten.
Die Neue Presse weist in ihrer heutigen Ausgabe auf Seite 18 auf diese Veranstaltung hin und unterfüttert den Artikel mit sorgfältig recherchierten Hintergrundinformationen volksverdummendem Unsinn.
Reinhard Gaier ist seit 2004 Richter am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe.
Nö. Reinhard Gaier ist seit 2004 Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es gibt nur eins.
Mitgewirkt hat der 55-jährige zum Beispiel am Nichtraucherschutz-Gesetz, das Karlsruhe im Sommer 2008 nachbesserte und Rauchen in kleinen Kneipen wieder zuließ: Gaier hatte dies mit auf den Weg gebracht.
Auch falsch.
Es gibt kein “Nichtraucherschutz-Gesetz”. Es gibt vielmehr ein Bundesnichtraucherschutzgesetz, welches das Rauchen in den Einrichtungen des Bundes und diversen Verkehrsmitteln verbietet.
Außerdem gibt es zahlreiche Landesnichtraucherschutzgesetze, die nur in den jeweiligen Ländern gelten und unterschiedliche Regelungen treffen. Das Urteil vom 30. Juli 2008 (an dem Herr Gaier mitgewirkt hat) befasst sich ausschließlich mit den Gesetzen aus Berlin und Baden-Württemberg. Das Bundesverfassungsgericht hat auch nirgends “nachgebessert”, sondern festgestellt, dass einzelne Normen der Gesetze gegen das Grundgesetz verstoßen. Deshalb wurde beiden Ländern bis zum 31. Dezember 2009 Zeit gegeben, verfassungskonforme Neuregelungen zu treffen.
Bis dahin darf lediglich in kleinen Kneipen ohne Nebenraum unter bestimmten Bedingungen wieder geraucht werden. Und das gilt auch nur für die genannten Länder.
Übrigens: Reinhard Gaier ist erst 54.
Und zu guter Letzt die Bildunterschrift:
Bundesrichter Reinhard Gaier (55) hat im Sommer 2008 das Nichtraucherschutzgesetz mit verabschiedet.
Nein, nein, nein. In Deutschland gibt es etwas, das sich “Gewaltenteilung” nennt. Dieses Prinzip (“checks and balances”) erreicht dadurch, dass die Träger hoheitlicher Gewalt abgegrenzete Aufgabenbereiche haben und sich gegenseitig kontrollieren, dass es nicht zu einseitigen Machtkonzentrationen kommt. So sollen Freiheit, Gleichheit und Demokratie gesichert werden.
Gesetze werden von der Legislative verabschiedet, im Bund durch den Bundestag (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG), in den Ländern durch die Landesparlamente. Das Bundesverfassungsgericht gehört aber zur Judikative. Es ist unter anderem dafür da, den Gesetzgeber zu kontrollieren, damit dieser seine Kompetenzen nicht überschreitet.
Reinhard Gaier hat also noch nie ein Gesetz verabschiedet.
Zudem wird er in der Unterzeile als
Fachmann für Nichtraucherschutz
bezeichnet. Nun gut, wirklich widersprechen kann ich dem nicht. Juristen sind ja bekanntlich Fachleute für alles.
Und eines muss noch besonders positiv hervorgehoben werden: Der Neuen Presse ist es gelungen, Ort und Zeit der Veranstaltung richtig anzugeben. Vielleicht verirrt sich ja der eine oder andere Leser der Zeitung dorthin und lernt dann noch etwas hinzu. Ich werde auf jeden Fall da sein.



